Kosten

 

 

top secret ?

Nein, ganz im Gegenteil…

 

die Frage der Kostentransparenz ist wichtig. Bevor ich für Sie tätig werde, erhalten Sie eine möglichst konkrete Einschätzung der Kosten, die auf Sie zukommen.

Schließlich kaufen Sie auch keinen Kühlschrank, ohne zuvor nach dem Preis zu fragen.

 

Aber ich will ehrlich sein: Die, von Anwälten zumeist gegebene Antwort auf die Frage nach den Kosten hat durchaus ihre Berechtigung…

 

 

„Es kommt darauf an…“

 

Es kommt an, auf die Art der anwaltlichen Tätigkeit, auf den so genannten Gegenstandswert, auf die Anzahl der Mandanten, von denen der Anwalt im konkreten Fall beauftragt wird und, und, und. 

Darüber können wir jedoch sprechen; das kann ich Ihnen anhand Ihres persönlichen Falles erklären.

 

Grundsätzlich richten sich die Kosten jedoch nach den gesetzlichen Gebühren, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und verschiedenen Kostengesetzen. 

Daneben ist es aber auch möglich eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen. In dem Fall würden wir uns über ein Honorar auf Stundenbasis einigen oder z. B. eine Fallpauschale vereinbaren.

 

 

Und was bedeutet das konkret ?

 

Um diese Frage zu beantworten, finden Sie im Folgenden die häufigsten Fragen und Befürchtungen meiner Mandanten zum Thema Kosten…

 

 

  

Der Anwalt verdient schon, wenn er nur an sein Telefon geht…

 

Wenn das so einfach wäre…….natürlich ist das nicht der Fall.

 

Wenn Sie mich anrufen, mein Kontaktformular ausfüllen oder mir eine e-mail schicken, entstehen selbstverständlich keine Kosten.

Wenn Sie mir dann Ihr Anliegen kurz erklären, damit ich Ihnen z. B. eine Einschätzung darüber geben kann, inwieweit es überhaupt Sinn macht, die Angelegenheit mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zu verfolgen, entstehen auch noch keine Kosten.

 

 

Und wenn ich Beratung benötige ?

 

Wenn ich jedoch eine telefonische Beratung durchführe, entstehen Beratungskosten, da es im Hinblick auf die Kosten grundsätzlich egal ist, ob eine Beratung persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgt.

 

Es gibt zwar durchaus Fälle, die derart simpel gelagert sind, dass eine kurze telefonische Beratung ausreichend sein kann.

Meistens ist jedoch ein persönliches Gespräch –also eine persönliche Beratung- sinnvoller, um eventuell nach Einsicht von Unterlagen, die Sie mitgebracht haben, Ihre Angelegenheit fundiert rechtlich bewerten zu können.

Schließlich benötigen Sie einen Rat, der Ihnen auch tatsächlich weiter hilft.

 

Die Kosten Ihrer Beratung sind abhängig von deren Umfang und Dauer.

Die Gebühren einer Erstberatung für Verbraucher liegen zwischen 50,00 € bis maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

 

Was kostet es, wenn ich mehr, als nur Rat benötige ?

 

Wenn Sie mich nach der ersten Beratung damit beauftragen, für Sie weiter tätig zu werden, entstehen weitere Kosten. Die Beratungskosten werden allerdings auf die Folgekosten angerechnet. Das bedeutet für Sie konkret, dass die Beratungskosten bei meiner weiteren Beauftragung praktisch entfallen.

 

In welcher Höhe Kosten für meine folgende Tätigkeit entstehen, richtet sich u. a. danach, womit Sie mich beauftragen.

Soll ich nur außergerichtlich für Sie tätig werden, entstehen natürlich geringere Kosten, als wenn wir vor Gericht ziehen müssen.

Grundsätzlich hängt die Höhe der Kosten aber vom Gegenstandswert ab. Um das zu verdeutlichen füge ich das folgende Beispiel an.

 

 

Und wenn ich den Prozess gewinne, zahlt dann der Gegner ?

 

Ja und nein…

Da Sie mich beauftragt haben, müssen Sie mich auch bezahlen.

Aber Sie haben bei einem gewonnenen Prozess in der Regel einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner, so dass im Endeffekt doch der Gegner zahlen muss.

 

 

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, was muss ich machen ?

 

Mich darüber unterrichten….ich kümmere mich dann darum.

In der Regel schreibe ich die Rechtsschutzversicherung für Sie an und beantrage eine Deckungszusage. Nach Beendigung des Mandats schreibe ich die Versicherung erneut an und stelle meine Rechnung.

Diese Serviceleistung bleibt kostenlos, solange es keinen langwierigen Streit mit der Versicherung über deren Leistungen oder z. B. die Erteilung der Deckungszusage, gibt.

 

Aber Achtung:

Rechtsschutz gewährt Ihre Versicherung nur dann, wenn der entsprechende Bereich, um den es geht, auch von Ihrem Versicherungsvertrag erfasst wird. Das können Sie jedoch einfach durch einen kurzen Anruf bei Ihrer Versicherung klären.

 

Und ein Tipp:

Familien- Streitigkeiten werden zwar nicht immer vom Versicherungsvertrag erfasst. Die meisten Versicherungen zahlen jedoch dennoch eine Erstberatung. Einfach anrufen und fragen.

 

 

 

Was ist aber, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe und mir die Kosten eines Rechtsstreits nicht leisten

kann ?

 

Sofern bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen von Ihnen nicht überschritten werden, haben Sie das Recht staatliche Unterstützung, sowohl in Bezug auf die außergerichtliche, als auch in Bezug auf die gerichtliche Vertretung, in Anspruch zu nehmen:

 

Außergerichtliche Vertretung:

Nach dem Beratungshilfegesetz haben Sie Anspruch auf außergerichtliche Beratung und Hilfe gegen eine geringe Eigenleistung (um die 10,00 €). Allerdings sind in Hamburg dafür nicht die Rechtsanwälte, sondern u. a. die ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft, www.hamburg.de/oera ) zuständig.

 

Gerichtliche Vertretung:

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, haben Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Über den Antrag entscheidet das zuständige Gericht. Wie über Ihren Antrag entschieden wird, hängt nicht nur von Ihren Einkommensverhältnissen, sondern zudem (um unsinnige Klagefluten zu verhindern) von den Erfolgsaussichten einer Klage ab.

Prozesskostenhilfe kann –abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen- auch in Form von Ratenzahlungen gewährt werden. Bei der Stellung des Antrages bin ich behilflich.

 

 

 

Fazit:

 

Wir werden über die Kostenfrage in Ruhe sprechen, so dass Sie abschätzen können, was auf Sie zukommt.